Sie sind krank und können nicht zur Arbeit. Das tut uns leid, hoffentlich sind Sie bald wieder auf dem Damm.
Der "gelbe Zettel", den Sie vielleicht noch von früher kennen, ist im Zeitalter der Digitalisierung Geschichte; ihn ersetzt jetzt die E-AU (elektronische Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung). Im Fall der Krankschreibung übermitteln wir die Krankmeldung jetzt direkt elektronisch an die Krankenkasse. In diesem Fall müssen Sie keine AU-Bescheinigung mehr bei der Krankenkasse einreichen. Das gilt auch bei der telefonischen Krankschreibung.
Sollte die Übermittlung aus technischen Gründen, etwa aufgrund einer Störung, nicht funktionieren, erhalten Sie eine Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung in Papierform. Diese reichen Sie dann bitte so schnell wie möglich bei Ihrer Krankenkasse ein.
Und - Ihr Arbeitgeber oder Ihre Arbeitgeberin kann den Arbeitsunfähigkeitsnachweis direkt bei Ihrer Krankenkasse abrufen, natürlich ohne Kenntnis über Ihre Diagnosen zu erhalten. Automatisch geht das aber nicht, Sie müssen Ihrem Arbeitgeber zeitnah Bescheid sagen, dass Sie erkrankt sind.
Übrigens, seit 1. Januar 2024 nimmt auch die Bundesagentur für Arbeit am eAU-Verfahren teil. Arbeitslosengeld-Beziehende müssen seit diesem Zeitpunkt keinen Papiernachweis mehr vorlegen. Für Bürgergeld-Beziehende ändert sich hingegen nichts. Sie reichen weiterhin die Papierausfertigung für den Arbeitgeber im Jobcenter ein.
Sollten Sie noch Fragen haben, sprechen Sie uns an. Wir helfen Ihnen gerne.