Seit 1. Januar 2024 ist es da - das E-Rezept. Sollte laufen - sollte man meinen. Aber, nicht nur in unserer Praxis, viele Patienten haben noch Probleme mit dem neuen Rezept und vermissen das gute alte rosa Kassenrezept. Dabei ist es gar nicht so schwer ...
- Wir lesen bei Ihrem Besuch zuerst Ihre elektronische Gesundheitskarte (eGK) ein. Bei telefonischer Beratung/Rezeptbestellung müssen wir Ihr eGK zumindest einmal eingelesen haben, sonst können wir kein Rezept ausstellen.
- Dann verschicken wir das E-Rezept mit Ihren Medikamenten an einen zentralen Server. Sie können das E-Rezept dann einfach mit ihrer elektronischen Gesundheitskarte (eGK) einlösen. Dazu müssen sie ihre eGK in der Apotheke nur in das Kartenterminal stecken.
- Sollten Sie Ihre eGK vergessen haben - das ist kein Beinbruch. Wir können Ihnen Ihr E-Rezept auch als Papierausdruck aushändigen. Die eGK sollten Sie aber in diesem Fall bitte noch im selben Quartal bei uns nachreichen.
Eine - so finde ich - sehr gute Erklärung zum E-Rezept finden Sie unter diesem Link
Für die technisch ambitionierten Patienten unter Ihnen:
Das E-Rezept kann außerdem per Smartphone über eine sichere E-Rezept-App verwaltet und an die gewünschte Apotheke gesendet werden. Für die Nutzung der sicheren E-Rezept App benötigen Versicherte eine NFC-fähige elektronische Gesundheitskarte sowie ihre Versicherten-PIN, die sie bei ihrer Krankenkasse erhalten.
Sollten Sie noch Fragen haben, sprechen Sie uns an. Wir helfen Ihnen gerne.